Der im Notdienst diensthabende Zahnarzt muss für Sie erreichbar sein. Die Anwesenheit in der Praxis ist nur von 10:00 Uhr - 11:00 Uhr und von 18:00 Uhr - 19:00 Uhr vorgeschrieben. Daher ist es empfehlenswert sich auch beim Notdienst telefonisch anzumelden.
Weitere Ärztliche Notfalldienste/ Vergiftungszentralen /Apothekennotdienst finden sie auf der Homepage
www.gesundheitsnetz-ostalbkreis.de
des Gesundheitsnetzes des Ostalbkreises
sowie in den örtlichen Zeitungen
Für dringende Schmerzfälle an Wochenenden und Feiertagen ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet, der in der Praxis des diensthabenden Zahnarztes stattfindet.
Den zuständigen Notfall- Zahnarzt erfahren Sie bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung unter folgender Nummer
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Dr. med. dent. Norman Geiger
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