Der deutsche Arzt Samuel Hahnemann entwickelte in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts die Homöopathie als Regulationsmethode nach dem Simile-Gesetz: Simile-Gesetz: Ähnliches kann mit Ähnlichem geheilt werden (lat. „similia similibus curentur“).
Inzwischen wird die Homöopathie weltweit erfolgreich praktiziert. Sie bringt viele Vorteile mit sich. Nicht nur die preiswerte und rezeptfreie Anschaffung, sondern auch die nebenwirkungsfreie Methode, welche den menschlichen Körper unterstützt und somit sein Gleichgewicht wieder findet, sind Aspekte welche für die Homöopathie sprechen.
Bei der Homöopathie soll also die körpereigene Abwehr angeregt werden und den Körper bei der Heilung unterstützen.
Die Verordnung der homöopathischen Mittel ist eine Privatleistung und muss somit vom Patienten selbst übernommen werden.
In unserer Praxis wird die Homöopathie in vielen Bereichen eingesetzt. So wird zum Beispiel bei einem schmerzenden Zahn, je nach Symptom nicht umgehend mit einer Wurzelbehandlung begonnen, sondern es wird versucht die Lebendigkeit des Nerven durch homöopathische Mittel zu erhalten. Unter Anderem werden auch operative Eingriffe bei uns homöopathisch begleitet, es wirkt fördernd für die Wundheilung, weniger Nachschmerz und geringere Schwellung.
Für dringende Schmerzfälle an Wochenenden und Feiertagen ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet, der in der Praxis des diensthabenden Zahnarztes stattfindet.
Den zuständigen Notfall- Zahnarzt erfahren Sie bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung unter folgender Nummer
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Dr. med. dent. Norman Geiger
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